Pfand und Jugendschutz

Liebe Kunden,

seit dem 1. Januar 2003 gilt in Deutschland die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Die Pfandpflicht gilt auch für aus Großbritannien importierte Getränke, die auf dem deutschen Markt verkauft werden. Sie umfasst nach aktuellem Stand Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure und alkoholhaltige Mischgetränke. Cider fällt unter die Kategorie Wein und ist somit von der Pfandpflicht ausgenommen.

Wir sind daher als Teilnehmer am DPG-Pfandsystem verpflichtet, die von uns verkauften pfandpflichtigen Getränke mit einem Pfandsticker zu versehen und unseren Kunden das Pfand zu berechnen. Der Pfandsticker wird dabei über den auf der Dose oder Flasche aufgedruckten Barcode geklebt.

Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen 25 Cent. Leere Getränkebehältnisse mit einem Pfandsticker können wie gewohnt im Supermarkt oder Getränkemarkt zurückgegeben werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Getränke vor Ort oder bei einem Wettbewerber gekauft wurden. Zu beachten ist jedoch, dass der Händler nur die Verpackungen zurücknehmen muss, die er auch in seinem Sortiment führt. Führt ein Supermarkt z.B. nur PET-Einwegflaschen, muss er keine Dosen oder Einweg-Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke. Da Einweg-Glasflaschen in Deutschland nicht sehr verbreitet sind, ist es möglich, dass Sie diese nicht in jedem Supermarkt abgeben können. Unserer Erfahrung nach akzeptieren Lidl und Aldi in den meisten Fällen auch Glasflaschen.

Eine Ausnahme besteht für Händler mit einer Verkaufsfläche unter 200m². Diese können ihre Rücknahmepflicht zusätzlich auf die Einwegverpackungen der von ihnen im Sortiment geführten Marken beschränken.

Sollten Sie Probleme mit der Rückgabe von Flaschen oder Dosen haben, sprechen Sie bitte einen Mitarbeiter im Supermarkt an.

Selbstverständlich können Sie leere Behältnisse von bei uns gekauften Getränken auch in unseren Shops in München zurückgeben.

Jugendschutzgesetz

In unseren Auktionen möchten wir laut Jugendschutzgesetz §9 ausdrücklich darauf hinweisen, daß alkoholische Getränke ausschließlich an Kunden ausgeliefert werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (EU) (USA 21 Jahre und älter).

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter info@candy-stores.de

Vielen Dank!

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